Beaufsichtigung Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn
Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht vor 7:30 Uhr an der Schule ist, da die Kinder erst ab 7:40 Uhr (bei schlechter Witterung natürlich auch schon früher) das Schulgebäude betreten können. Dies betrifft nicht die Kinder, die in der Frühbetreuung des Hortes angemeldet sind.
Erkrankung Ihres Kindes
Wenn Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht zur Schule kommen kann, teilen Sie dies bitte am ersten Fehltag bis spätestens 7:50 Uhr unter folgender Adresse mit: krankmeldung@jvl-gs.de
Es reicht, in den Betreff folgendes einzugeben:
Vollständiger Name, Klasse, -krank-
Wenn das Kind wieder die Schule besuchen kann, muss das Fehlen schriftlich auf einem gesonderten Blatt begründet und um Entschuldigung gebeten werden (Zeitraum bitte nicht vergessen).
Sollte Ihr Kind während der Schul- oder Hortzeit erkranken, so werden Sie benachrichtigt. Wichtig ist daher, dass in der Schule immer eine aktuelle Telefonnummer vorliegt, unter der Sie oder andere Kontaktpersonen tagsüber erreichbar sind.
Ansteckende Krankheiten
Sie sind verpflichtet gemäß den geltenden Infektionsschutzbestimmungen zum Schutz aller Beteiligten, alle ansteckenden Infektionskrankheiten (auch Kopfläuse) sofort bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer zu melden. Ein entsprechendes Merkblatt teilt Ihnen der/die Klassenlehrer/in am ersten Elternabend im Schuljahr aus.
Sport- und Schwimmunterricht
Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen, bitten Sie die Lehrkraft um Befreiung von diesem Unterricht. Bei mehrmaliger oder längerer Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Erkrankte Kinder schauen zu, können lt. Schulgesetz für kleinere Tätigkeiten zur Unterstützung der Lehrkraft eingesetzt werden oder besuchen den Unterricht in einer anderen Klasse. Sie sind nicht vom Unterricht befreit. Kinder, die am Schwimmunterricht nicht teilnehmen können, nehmen am Unterricht einer anderen Klasse teil.
Beurlaubungen
Beurlaubungen von einzelnen Stunden (z.B. Arztbesuchen) und bis zu drei Tagen können der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin genehmigen. Längere Unterrichtsbefreiungen können nur von der Schulleitung genehmigt werden und müssen rechtzeitig und schriftlich über den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin beantragt werden. Beurlaubungen unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien sind nicht möglich. In nachweislich dringenden Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Fundsachen
…. werden im Übergang vom Neu- zum Altbau gesammelt. Bitte schauen Sie dort nach, wenn Sie etwas vermissen oder wenden Sie sich an unsere Sekretärin Frau Hoffmann (nicht von 10:00 bis 11:00 und 13:00 bis 13:30 Uhr) bzw. an unseren Hausmeister Herr Altenberger.
Wenn es mal Probleme gibt
Ihr Kind verbringt einen großen Teil des Tages bei uns in der Schule. Häufig erzählen die Kinder zu Hause, was am Tag vorgefallen ist, was Mitschüler*innen getan haben bzw. wie Lehrer*innen und Erzieher*innen gehandelt haben. Dabei ist es ganz normal, dass Kinder den erlebten Situationen unterschiedliches Gewicht geben. Was für das eine Kind kein Problem darstellt, belastet das andere Kind gedanklich sehr.
Es ist uns sehr wichtig, dass Sie uns zeitnah Ihre Sorgen und Bedenken jeder Art mitteilen. Reden Sie bitte nie schlecht über die Lehrerin/Erzieherin oder den Lehrer/Erzieher vor Ihrem Kind, denn Ihr Kind möchte seine Lehrerin/Erzieherin oder seinen Lehrer/Erzieher gern haben und ihr/ihm vertrauen. Es gerät sehr schnell in einen emotionalen Konflikt. |