Mitgliedsbeiträge, Spenden

Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Daher ist es möglich, sowohl die Mitgliedsbeträge als auch die Spenden steuerlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzuziehen.

Den gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes finden Sie hier:

Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt erfolgt grundsätzlich, wie im Hinweisblatt beschrieben.

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie auch den vereinfachten Zuwendungsnachweis Ihrem Finanzamt vorlegen (Datei „Nachweis“).