Beurteilung

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 werden grundsätzlich keine Noten erteilt, eine Beurteilung wird sehr detailliert mit Symbolen vorgenommen. Die Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler wird in den Jahrgangsstufen 3 und 4 mit Noten oder, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Erziehungsberechtigten einer Klasse dies beschließt, als verbale Beurteilung schriftlich bewertet (GsVO § 19).

Die Bewertung erfolgt über eine Notenskala von 1 (ab 96% – sehr gut ausgeprägt) bis 5 (ab 16% – kaum ausgeprägt). Um eine Entwicklung zu erkennen, werden die Bewertungen dem Schülerportfolio beigelegt.

Prozent- und Punkteliste

Einer Note kann ein Plus oder ein Minus beigefügt werden. Dies ist lediglich eine Tendenz für die Schülerin/den Schüler.

In den halbjährlich stattfindenden Elterngesprächen erhalten die Eltern eine Einschätzung zu folgenden Kompetenzen:

  • Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Arbeitsorganisation
  • Allgemeinwissen
  • Informationsbeschaffung und Medienkompetenz
  • Logisches Denken und Lerntechniken
  • Kreativität
  • Handwerkliche Fähigkeiten
  • Teamfähigkeit und Selbstständigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktlösungskompetenz
  • Kritikfähigkeit

Pädagogischer Maßnahmekatalog

Die §§ 62 und 63 des Schulgesetzes bilden die Grundlagen für unseren pädagogischen Maßnahmekatalog. In Anbetracht der Tatsache, dass wir eine Grundschule sind, sollten erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Schulstrafen im Sinne des Gesetzes bilden die große Ausnahme.

Wir bemühen uns um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Lob und Tadel.

Ein wichtiges Instrument für das Einhalten von Regeln ist das Streitschlichter-Projekt.