Gesamtschüler*innenvertretung

An jeder Schule der Sekundarstufen I und II wird eine Gesamtschüler*innenvertretung gebildet, die innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Unterrichts die erste Sitzung abhält (§ 85 Gesamtschülervertretung, Schülerversammlungen, Schulgesetz Berlin).